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Neue Orte für Shared Mobility

In Düsseldorf gibt es ein besonderes und wirkungsvolles Konzept für den Umgang mit E-Scootern und Co.! Leih-Scooter, -Fahrräder und -Elektroroller kannst du an ausgewiesenen Sharingstationen sicher mieten, tauschen und parken. Die Parkzonen erkennst du an der weißen Bodenmarkierung mit dem Schriftzug ›SharingStation‹ sowie an dem zugehörigen Schild. Auch in den Apps der Anbieter sind die Sharingstationen entsprechend klar gekennzeichnet. Außerhalb dieser Stationen wird das Abstellen, gemäß den kommunalen Vorgaben, digital durch die Anbieter unterbunden. Der Verleihvorgang läuft also so lange weiter, bis du dein entsprechendes Leihfahrzeug in der Station abgestellt hast. 

Durch die Aktivierung von Kartendiensten werden personenbezogene Daten an den jeweiligen Anbieter übermittelt. Weitere Informationen findest du in unseren Datenschutzbestimmungen.

Illustration Stadtrad
Stadtplanung
Das Stadtrad rückt näher

So laufen die Vorbereitungen für das neue Stadtradsystem – für eine gute Vernetzung von ÖPNV und Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit.

23.02.24
1 min

Denk bitte dran

Fahrzeuge nur nüchtern nutzen

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Sharingstation kein Alkohol

Fahrzeuge nur mit einer Person nutzen

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Sharingstation Dont

Radverkehrsregeln beachten

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Icon Fahrradüberdachung

Welche Fahrzeuge kannst du nutzen?

E-Bike

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Icon E-Bike

Die E-Bikes im Sharing-Angebot bieten eine elektrische Tretunterstützung bis zu 25 km/h.

E-Scooter

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Icon E-Scooter

E-Scooter sind elektrisch betriebene Tretroller, mit denen eine Geschwindigkeit von maximal 20 km/h erreicht werden kann.

Elektroroller

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Icon Elektroroller

Elektroroller erreichen eine Geschwindigkeit von 45 km/h. Für die Nutzung ist ein Führerschein (Mofa oder mindestens Klasse AM) notwendig, der bei der Anmeldung in der App hinterlegt werden muss.

Leihrad

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Icon Fahrradüberdachung

Das Sharing-Angebot umfasst auch konventionelle Leihräder. 

redy App

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Wachsendes Netzwerk 

Das Düsseldorfer Netzwerk an Sharingstationen ist bereits über 130 Stationen stark und somit das größte Nordrhein-Westfalens. Über 100 Sharingstationen befinden sich in der Düsseldorfer Innenstadt, in den Stadtteilen Altstadt, Carlstadt und Stadtmitte und weitere 20 auf dem Campus der Heinrich-Heine-Universität und des Universitätsklinikums Düsseldorf. In den kommenden Monaten und Jahren wird das Netzwerk kontinuierlich weiter ausgebaut. Neue Sharingstationen werden insbesondere in Stadtteilzentren, an ÖPNV-Haltepunkten und weiteren Orten öffentlichen Interesses entstehen.  

Zudem werden für große Veranstaltungen (wie beispielsweise die Rheinkirmes) zeitlich begrenzte Sharingstationen eingerichtet. Entsprechende Hinweise findest du im Bereich Aktuelles.


Aktuelles 

Sharingstationen

Umgesetzt
137

Fahrzeuge Obergrenze

Innenstadt
1800

Fahrzeuge Obergrenze

Stadtweit
8400
Event 100. SharingStation
Veranstaltungen
Wir haben gefeiert: 100 SharingStationen in Düsseldorf

Unser Aktionstag anlässlich der 100. SharingStation in Düsseldorf war ein voller Erfolg: Am Montag, den 14. August haben wir viele von euch auf dem Gustaf-Gründgens-Platz getroffen und den Meilenstein gemeinsam gefeiert.

16.08.23
1 min

Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung

In den letzten Jahren hat sich das Angebot für Mikromobilität schnell weiterentwickelt. Aus diesem Grund trat am 15.06.2019 die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung in Kraft. Sie hält die notwendigen Regelungen fest, die als Grundlage für die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr dienen.  

Nach der Verordnung dürfen Elektrokleinstfahrzeuge, wie beispielsweise E-Scooter, nur auf Radverkehrsflächen genutzt werden, sofern diese vorhanden sind. Sind diese nicht vorhanden, dürfen Elektrokleinstfahrzeuge auch auf der Fahrbahn oder außerorts auf dem Seitenstreifen genutzt werden.  

Eine Führerscheinpflicht besteht für die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen nicht. 

mehr Informationen 

Fragen? Wir haben Antworten

FAQ

Was ist eine Sharingstation?

Sharingstationen sind gesondert markierte Parkzonen für Leih-Fahrräder, E-Scooter und Elektroroller. Du erkennst sie an der weißen Bodenmarkierung mit dem Schriftzug ›SharingStation‹ sowie dem zugehörigen Schild. Auch in den Apps der Shared Mobility Anbieter sind die Sharingstationen entsprechend klar gekennzeichnet. Das Abstellen außerhalb dieser Stationen wird digital durch die Anbieter unterbunden. Der Verleihvorgang läuft also so lange weiter, bis du dein Fahrzeug in der Station abgestellt haben. 

Welche Fahrzeuge können in Sharingstationen gemietet und zurückgegeben werden?

Sharingstationen dienen dazu, die Parksituation für Mikromobile zu ordnen. Dazu zählen Leih-Fahrräder, E-Scooter, und Elektroroller. Aufgrund von örtlichen Gegebenheiten, wie z.B. Zufahrtsbeschränkungen oder auch begrenztem Platzangebot, können an einigen Sharingstationen jedoch nicht alle Fahrzeuge abgestellt oder ausgeliehen werden. Eine individuelle Beschilderung der Sharingstation zeigt an, für welche der oben genannten Fahrzeuge die jeweilige Station genutzt werden kann.

Welche Anbieter für E-Scooter, Elektroroller, und Leihfahrräder gibt es an den Sharingstationen?

Aktuell gibt es in Düsseldorf vier Anbieter von E-Scootern und Leih-E-Bikes (Bolt, Lime, TIER und Voi) einen Anbieter von Elektrorollern (Eddy) und das Nextbike-Fahrrad von Tier. 

Wie und wo kann ich E-Scooter, Elektroroller und Leih-Fahrräder parken?

Beachte folgende Dinge, wenn du dein Ziel erreicht hast und dein Leih-Fahrzeug abstellen willst:

  • Du solltest dich nicht in einer Verbotszone befinden. Du kannst deine Fahrt in diesem Bereich nicht beenden. Wenn du dich an der Grenze zum Parkverbot befindest, kann es sein, dass die Fahrt aufgrund von leichten GPS-Abweichungen nicht beendet werden kann. Dies lässt sich leicht beheben, wenn du etwas tiefer in das Geschäftsgebiet hineinfährst. Du erkennst die Verbotszone in den Apps der jeweiligen Anbieter anhand des roten Hintergrundes.
  • Der von dir gewählte Parkplatz darf keine öffentlichen Wege, Gehwege, Fahrradwege, Zebrastreifen, Fußgängerampeln, Haltestellen, Einfahrten oder Gebäudeeingänge jeglicher Art blockieren.
  • Du darfst nicht auf Privatgrundstücken oder in Hinterhöfen parken.
  • Parke den E-Scooter immer aufrecht.