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8 SharingStationen für die Jecken Tage

Eingeschränkte Nutzung der SharingStationen während der Karnevalstage (16.02.-20.02.2023)

Während der Karnevalstage kommt es in der Düsseldorfer Innenstadt aufgrund zahlreicher Veranstaltungen zu einem hohen Publikumsaufkommen. Veranstaltungen wie der Kinder-Zug, das Kö-Treiben oder der Rosenmontagszug beeinträchtigen die Verkehrssituation und schränken die Verfügbarkeit der bestehenden SharingStationen ein. Während der Karnevalstage von Altweiber bis Rosenmontag (16.02.–20.02.2023) stehen daher acht alternative, großflächige SharingStationen für Leihfahrräder, E-Scooter und E-Roller zur Verfügung. Außerdem informieren die Anbieter in ihren Apps über die geänderten Regelungen.

Die bisherigen SharingStationen müssen für diesen Zeitraum aufgrund der sowohl temporären als auch dauerhaften Einschränkungen deaktiviert werden. Ab dem 21.02.2023 greifen die bestehenden Regelungen wieder.

Die SharingStationen in den MobilitätStationen sind von den Änderungen nicht betroffen.

Auf dieser Karte kannst du dir einen Überblick über die Ausweichstationen verschaffen:

Denk dran!

Piktogramm Alkoholverbot

Die Fahrzeuge dürfen nur nüchtern genutzt werden.

Piktogramm Verbot zwei Personen auf einem E-Scooter

E-Scooter und E-Bikes dürfen nur von einer Person genutzt werden.

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Es gelten die Regeln des Radverkehrs.

Helau und gute Fahrt mit der Rheinbahn

Mit dem 24-/48-Stunden-Ticket der Rheinbahn sicher und komfortabel in Düsseldorf unterwegs sein.

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