
Temporäre SharingStationen während Rheinkirmes
Zusätzliches Sharing-Angebot vom 12.07.–24.07.2023
Bald ist es wieder so weit: Die größte Kirmes am Rhein heißt auch in diesem Jahr tausende Besucherinnen und Besucher am Oberkasseler Rheinufer in Düsseldorf willkommen. Für zehn Tage präsentieren dabei über 300 Schausteller eine große Auswahl an Fahrgeschäften und bieten somit ein tolles Freizeitangebot für Groß und Klein.
Das hohe Besucheraufkommen während der Kirmes in der Innenstadt und insbesondere in Oberkassel hat Auswirkungen auf die Verkehrssituation. Eine erhöhte Nutzung der Sharing-Angebote wird erwartet. Um diese erhöhte Nutzung abzufangen, werden in der Zeit vom 12.07.–24.07.2023 sieben temporäre SharingStationen eingerichtet. Parallel dazu wird die Parkverbotszone für Leihfahrräder, E-Scooter und E-Roller in diesem Zeitraum von der Düsseldorfer Innenstadt bis hin zum Barbarossaplatz in Oberkassel ausgeweitet. In diesem Bereich ist das Abstellen der Fahrzeuge nur in einer temporären SharingStationen möglich. Die verschiedenen Anbieter informieren in ihren Apps über die geänderten Regelungen.
Sieben temporäre SharingStationen in der Parkverbotszone
Die sieben temporären SharingStationen ermöglichen ein ordentliches und sicheres Parken während der Kirmes. An den Stationen Kirmes I und II, Rheinallee I und II, Barbarossaplatz I und II und Oberkasseler Straße können Leihfahrräder, E-Scooter und Roller ausgeliehen abgestellt werden. Auf der Karte kannst du dir einen Überblick über die Parkverbotszone und die sieben entsprechenden Stationen verschaffen:
Ab dem 25.07.2023 gelten die bestehenden Regelungen wie zuvor und die temporären SharingStationen werden wieder abgebaut. Die Sharing-Angebote außerhalb des betroffenen Gebiets sind von den Änderungen nicht betroffen.
Denk dran!

Die Fahrzeuge dürfen nur nüchtern genutzt werden.

E-Scooter und E-Bikes dürfen nur von einer Person genutzt werden.

Es gelten die Regeln des Radverkehrs.